Zürich, Regensdorf
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 14.09.2023
Geltungsbereich:
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, per Post oder Online) in Kraft und endet automatisch mit dem Ende eines Kurses.
Treffpunkt:
Der Kunde trifft 10 Minuten vor Kursstart am vereinbarten Kursort ein.
Abmeldung:
Bei Kursen und Modulen bis CHF 1‘000
Weniger als 72 Stunden vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet
Bei Kursen und Modulen ab CHF 1‘000
Weniger als 72 Stunden vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet
Abmeldungen müssen schriftlich an [email protected] erfolgen
Liegt der Fahrschule vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor,
so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen
Abbruch:
Wird ein laufender Kurs/Modul abgebrochen, besteht kein Anrecht auf eine Rückvergütung. Sollte eine Wiederaufnahme zu einem späteren Kurs/Modul erfolgen, ist (falls nichts anderes vereinbart) das gesamte Kursgeld erneut fällig.
Versäumnis:
Bei nicht erscheinen sind die gesamten Kurskosten sofort fällig.
Durchführung:
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht behält sich die Gordanas Fahrschule das Recht vor, den Kurs bis 5 Werktage vor Kursbeginn abzusagen
Ausschluss:
Die Schulleitung behält sich vor, Kursteilnehmer in begründeten Fällen aus einem Kurs auszuschliessen. (z.B. Unterrichtsstörung, Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.) Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht zurückerstattet
1.2 Zahlungsmodalitäten
Geltungsbereich:
Sämtliche Bezahlungen werden Bar abgewickelt. Ausnahme sind Geschäfte, Behörden oder wenn andere Abmachungen mit der Gordanas Fahrschule vereinbart sind.
Rechnung:
Die Zustellung der Rechnung erfolgt in der Regel per Post
Zahlungsart/Fälligkeit Bar oder Bank-/Postzahlungen
Zahlungsfrist 10 Tage nach Ausstellungsdatum, Netto ohne Abzug.
Bei Behörden, Ämtern oder Institutionen Zahlungsfrist 30 Tage nach Ausstellungsdatum, Netto ohne Abzug.
Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben.
Wenn die Mahnung nicht wahrgenommen wird werden Rechtliche Schritte eingeleitet wie Betreibung, Inkasso, Lohnpfändung etc.
Bargeld:
Bar bei Kursbeginn mitbringen
Kursbestätigungen können nur ausgestellt werden, wenn das Kursgeld bei Kursbeginn vollumfänglich beglichen ist.
Übersteigen die Kosten der Schulung das bewilligte Kostendach der Institution (SVA/RAV/BIZ/Firma/etc.) oder aus irgend einem Grund von der Institution gestoppt, (Kostenüberschreitung, Zeit-Limite, Arbeitsverhältnis usw.) ist der betreffende Kunde verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten selber zu tragen.
1.3 Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Gordanas Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sitz der Gordanas Fahrschule.
1.4 Einverständniserklärung
Mit seiner Unterschrift / Onlinebestätigung bestätigt der Kunde, die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und damit vollumfänglich einverstanden zu sein.
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, per Post oder Online) in Kraft und endet automatisch mit dem Ende der Lektion.
Treffpunkt:
Der Kunde trifft 5 Minuten vor Lektions Start am vereinbarten Treffpunkt ein.
Dauer:
Eine Lektion wird mit 45 Minuten inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung berechnet.
Verspätungen Seitens Fahrschüler:
Gehen zu Lasten der Schüler
Verspätungen Seitens Fahrschule:
Werden nachgeholt
Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten.
Versäumnis:
Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.
Abmeldung:
Weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn = Vollumfängliche Verrechnung. Während Werktag (Montag bis Samstag bis 18 Uhr, per Telefon dem Fahrlehrer). Liegt der Fahrschule vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.
Lektionsgestaltung / Prüfungstermin:
Die Fahrschüler werden möglichst effizient als zukünftige Verkehrsteilnehmer vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf die Fähigkeiten und Erfahrung des Fahrschülers.
Die Lektionen werden transparent dokumentiert. Die Lernziele werden vor der Lektion erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert.
Der Prüfungstermin wird vom Fahrlehrer gemeinsam mit dem Fahrschüler vereinbart.
Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen beim Verkehrsamt dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Fahrlehrer getätigt werden.
Kleidung/Schuhe:
Der Fahrschüler ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen
(keine Flipflops, Absatzschuhe, Bergschuhe, schmutzige Arbeitskleidung)
Bei ungeeigneter Kleidung / Schuhwerk liegt es im Ermessen der Fahrschule, die Lektion abzubrechen/abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/Rückerstattung der Lektion.
Fahrfähigkeit:
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (bspw. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamenten, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
2.2 Zahlungsmodalitäten
Geltungsbereich:
Sämtliche Bezahlungen werden Bar abgewickelt. Ausnahme sind Geschäfte, Behörden oder wenn andere Abmachungen mit der Gordanas Fahrschule vereinbart sind.
Rechnung:
Die Zustellung der Rechnung erfolgt in der Regel per Post. Zahlungsart/Fälligkeit Bar oder Bank-/Postzahlungen. Zahlungsfrist 10 Tage nach Ausstellungsdatum, Netto ohne Abzug.
Bei Behörden, Ämtern oder Institutionen Zahlungsfrist 30 Tage nach Ausstellungsdatum, Netto ohne Abzug.
Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben.
Wenn die Mahnung nicht wahrgenommen wird werden Rechtliche Schritte eingeleitet wie Betreibung, Inkasso, Lohnpfändung etc.
Teilzahlungen:
Im Ermessen der Fahrschule, nur gegen schriftliche Vereinbarung möglich
Abo:
Abonnementen (gilt nur für Kat. B) bar bezahlen, spätestens beim 2 Termin bar bezahlt.
Wochenausbildungen/ Kurse:
Bei Kursen oder Wochenausbildungen ist der offene Betrag beim ersten Tag bar zu begleichen.
Übersteigen die Kosten der Schulung das bewilligte Kostendach der Institution (SVA/RAV/BIZ/Firma/etc.) oder aus irgend einem Grund von der Institution gestoppt, (Kostenüberschreitung, Zeit-Limite, Arbeitsverhältnis usw.) ist der betreffende Kunde verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten selber zu tragen.
2.3 Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen:
Der Fahrschüler ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert. Der Versicherungsbetrag ist für jeden Fahrschüler obligatorisch und muss mit der ersten Fahrstunde bezahlt werden. Die Höhe des Betrages richtet sich je nach Kategorie des Fahrunterrichtes.
Die Versicherung ist 2 Jahre gültig. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen.
Die Versicherung beschränkt sich explizit auf die Fahrzeuge der Gordanas Fahrschule. In diesem Betrag sind Administrations-, Beratungs- und Organisationskosten enthalten.
Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
2.4 Programm- und Preisänderungen:
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Gordanas Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sitz der Gordanas Fahrschule.
2.5 Einverständniserklärung
Mit seiner Unterschrift oder Anmeldung bestätigt der Fahrschüler, die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und damit vollumfänglich einverstanden zu sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 14.09.2023